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Jugendschutz / Aufsicht

Da immer wieder die gleichen Anfragen kommen:

Ja, auch wir müssen uns an das Jugendschutzgesetz halten! Das heißt für euch unter 16 Jahren dürft ihr nur bis 22 Uhr bleiben, unter 18 Jahren bis 24 Uhr.

Für Veranstaltungen heißt das: Konzerte enden in der Regel vor 24 Uhr! Discos beginnen meist erst um 23 Uhr und sind somit erst ab 18 Jahre!

Wenn ihr unter 18 seid und länger bleiben wollt bleibt die Möglichkeit eine „erziehungsberechtigte Person“ mitzunehmen. In erster Linie sind das natürlich die Eltern. Die Eltern können das ganze aber auch an jemanden anderen übertragen (z.B. andere Eltern, ältere Geschwister, volljährige Bekannte, etc.). Was genau dabei zu beachten ist und einen Vordruck zum ausfüllen findet ihr hier:

DOWNLOAD: Vordruck „erziehungsberechtigte Person“ zum ausfüllen als PDF

ACHTUNG: Es wird nur dieser Vordruck beim Einlass anerkannt, also keine selbst geschriebenen oder solche von anderen Veranstaltungsorten !!!